Mesora Digital Solutions
Händler- und Lieferantenvertrag · Version 2.1
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1. Parteien und Modell
Dieser Vertrag regelt die Lieferbeziehung zwischen Mesora Digital Solutions als Käuferin und Wiederverkäuferin und dem registrierten Händler als Lieferant. Mesora verkauft freigegebene Produkte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Endkunden; dies ist kein reines Provisionsmodell.
2. Registrierung und Prüfung
Der Händler stellt richtige und vollständige Identitäts-, Unternehmens-, Steuer-, Kontakt- und Auszahlungsdaten bereit und hält sie aktuell. Mesora darf Nachweise verlangen und Konten bis zum Abschluss der Prüfung beschränken.
3. Produkte und Märkte
Jedes Produkt benötigt Freigabe durch Mesora. Händler aus dem Irak dürfen ausschließlich für den irakischen Markt einreichen. Händler aus Deutschland dürfen für Deutschland, Irak oder beide Märkte einreichen. Mesora entscheidet abschließend über Veröffentlichung, Marktzuordnung und Deaktivierung.
4. Angebot an Mesora und Einkaufspreis
Mit einer freigegebenen Listung bietet der Händler Mesora die Ware zu dem ausgewiesenen Mesora-Einkaufspreis an. Endkundenpreis, Einkaufspreis, Mesora-Handelsspanne und geschätzte Abwicklungskosten werden getrennt dokumentiert.
5. Bestand, Lieferung und Rückgabe
Der Händler bestätigt Bestand und Lieferfähigkeit, erfüllt Bestellungen fristgerecht und liefert mangelfreie, rechtmäßige Originalware. Zuständigkeiten für Rücksendung, Mängel und Kundenbeschwerden folgen Bestellung, Markt und zwingendem Recht.
6. Gutschriftverfahren
Die Parteien vereinbaren, dass Mesora über bestätigte Lieferungen mittels Gutschrift/Self-Billing abrechnen darf. Der Händler prüft Gutschriften unverzüglich und widerspricht Fehlern. Eine monatliche Sammelgutschrift kann die einzelnen gelieferten Bestellpositionen ausweisen.
7. Auszahlung und USDT-Nachweis
Die Verbindlichkeit wird in EUR geführt. Soweit vereinbart und rechtlich zulässig, kann die Erfüllung durch Übertragung des entsprechenden USDT-Betrags erfolgen. Kurs, Kursquelle und -zeitpunkt, Plattform, Netzwerk, Sender- und Empfänger-Wallet, Betrag, Netzwerkgebühr, Referenz/TxHash und Zahlungsnachweis werden dokumentiert. Eine Änderung der Auszahlungs-Wallet wird mit Gültigkeitszeitraum nachvollziehbar protokolliert; frühere Walletdaten werden nicht rückwirkend überschrieben.
8. Steuern und Unterlagen
Jede Partei ist für ihre steuerlichen Pflichten verantwortlich. Der Händler übermittelt erforderliche Rechnungs- und Registrierungsdaten und informiert über Änderungen. Eine steuerliche Behandlung wird nicht durch die Wahl des Zahlungsmittels geändert.
9. Laufzeit, Sperre und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann nach den vereinbarten Fristen beendet werden. Bei Rechtsverstößen, Täuschung, erheblichen Lieferproblemen oder Sicherheitsrisiken darf Mesora Produkte oder das Konto vorläufig sperren.
10. Nachweis der Zustimmung
Die Zustimmung wird mit Vertragsversion, Benutzer, Datum, Uhrzeit, IP-Adresse und User-Agent revisionsbezogen protokolliert. Neue wesentliche Versionen können eine erneute Zustimmung erfordern.